vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tiroler ROG: Bundes- bzw Landesstraßen als Hauptverkehrs- oder Sonderflächen; bei Änderung alter Pläne nach dem 1.7.1982 neue Gesetzeslage insgesamt maßgeblich

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1989, 169 Heft 3 v. 1.3.1989

Tir RaumordnungsG 1984 § 16 Abs 5 idF LGBl 4 (Wv) (TROG), Tir RaumordnungsG 1984 § 31 Abs 3 idF LGBl 4 (Wv) (TROG)

Wenn nach dem 1.7.1982 in einem nach § 31 Abs 3 TROG übergeleiteten Plan – auch nur teilweise – neue, dem TROG entsprechende Festlegungen vorgenommen werden, dann ist der Plan zur Gänze an den Bestimmungen des TROG zu messen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!