A. Zur Zulässigkeit eines Nichtigkeitsantrages im Außerstreitverfahren im allgemeinen
Die stRsp1) lehnt eine analoge Anwendung der Bestimmungen über die Nichtigkeitsklage im Verfahren außer Streitsachen ab. In den meisten E, in denen freilich vielfach die Frage der Zulässigkeit eines Nichtigkeitsantrages bloß als Annex zu jener der Zulässigkeit eines Wiederaufnahmsantrages behandelt wird2), wird aber keine echte Begründung für diese Ablehnung gegeben3).