Bereits wenige Monate nach der Beschlußfassung über den Text des Übereinkommens betreffend das Recht des internationalen Warenkaufs im April 1980 hat der Autor dieses in englischer Sprache vorliegenden Werkes eine konzise und zugleich überaus informative Kommentierung des oft als „Wiener Übereinkommen“ bezeichneten Vereinheitlichungstextes der UNCITRAL in deutscher Sprache publiziert (verlegt bei Mohr Tübingen 1981). Als Mitglied der bundesdeutschen Delegation war er hiezu bestens berufen, weil über den Verlauf der Verhandlungen über die Endfassung des Einheitskaufrechts voll informiert. Diese erste umfassende Kommentierung des UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommens ist überaus positiv aufgenommen worden und darf mit Recht als Klassiker des mittlerweile stark angewachsenen Schrifttums zur wohl endgültigen Fassung des in seinen Anfängen auf eine Anregung von Ernst Rabel zurückgehenden Textes eines vereinheitlichten Warenkaufrechts angesehen werden.