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Waisenpension: Kein Einfluß von neben einer Schul- oder Berufsausbildung erzielten Einkünften auf die Kindeseigenschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 129 Heft 2 v. 1.2.1989

ASVG § 252 Abs 2 Z 1, ASVG § 94 Abs 1, ASVG § 270, ASVG § 260, ASVG § 292, ASVG § 293, ASVG § 294

Für das Bestehen der Kindeseigenschaft auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres kommt es nur darauf an, ob sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, die seine Arbeitskraft überwiegend beansprucht.

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