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Stellung eines Überbots ohne Zustimmung des (Tir) Grundverkehrsreferenten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 121 Heft 2 v. 1.2.1989

TirGVG § 10 Abs 7, EO § 195, EO § 196, EO § 197, ZPO § 84

Wenn die Stellung eines Überbots nicht unter Vorlage der nach § 10 Abs 7 TirGVG erforderlichen Zustimmung des Landesgrundverkehrsreferenten erfolgt, ist dem Antragsteller Gelegenheit zur Verbesserung des Mangels durch Beibringung der Zustimmung innerhalb von 14 Tagen zu geben.

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