ABGB § 418, ABGB § 435, EO § 37, EO § 101, EO § 134 Abs 3
Die Exekution auf eine Liegenschaft ist nicht deswegen unzulässig, weil sich auf dieser ein Superädifikat oder ein Grenzüberbau befindet. Dem Eigentümer des Superädifikats steht die Exszindierungsklage zu.