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Kein Verwendungsanspruch gegen den gutgläubigen Erwerber

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 102 Heft 2 v. 1.2.1989

ABGB § 371, ABGB § 1041

Kein Verwendungsanspruch gegen den gutgläubigen Erwerber von Bargeld. § 371 ABGB betrifft auch den unentgeltlichen Erwerb.

OGH, 28.06.1988, 4 Ob 569/87

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