Das Internationale Strafrecht, di das auf jene Strafsachen anzuwendende Recht, die einen inhaltlichen oder personellen Bezug zum Ausland aufweisen, hat zufolge der im Vergleich zur Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg völlig geänderten Relation der Völker dieser Welt zueinander eine Aktualität und ein Ausmaß erreicht wie nie zuvor. Hatte Österreich schon im vorigen Jahrhundert durch Lammaschs Standardwerk „Auslieferungspflicht und Asylrecht“ im internationalen Schrifttum einen hohen Rang innerhalb dieser Sparte eingenommen, so haben heute die Regeln der §§ 62 bis 67 StGB, das sie ergänzende, am 1.7.1980 in Kraft getretene ARHG BGBl 1979/539 und die zahlreichen einschlägigen bilateralen und multilateralen internationalen Übereinkommen weithin größte Beachtung und gründliche wissenschaftliche Bearbeitung gefunden.