Die Organisation der Sicherheitsverwaltung zählt nach wie vor zu den von der Rechtswissenschaft eher stiefmütterlich behandelten Materien. Dieses vielschichtige, von sehr heterogenen Rechtsnormen gebildete Konglomerat birgt eine Fülle von schwierigen Rechtsfragen in sich, von denen ein Teilbereich in der vorliegenden Untersuchung einer näheren Erörterung unterzogen wird. Der Autor geht insb den Fragen nach, welche Aufgaben der Bundesgendarmerie übertragen werden können, wie dies zu erfolgen hat, wer hierzu kompetent ist und wie diese Aufgaben zu besorgen sind.