Der Landeshauptmann ist eine Schlüsselfigur des österr Föderalismus und der besonderen staatsrechtlichen Form, die dieser in der Bundesverfassung – vor allem durch die Staats- und Verwaltungsreform des Jahres 1925 – erhalten hat. Eine Analyse dieser Institution führt daher sowohl ins Zentrum der besonderen, stark geschichtlich geprägten Bundesstaatlichkeit Österreichs, als auch in die Funktionsbedingungen einer modernen Verwaltungstype, die weltweit vorbildhaften Charakter haben dürfte. Die vorliegende Untersuchung trachtet danach, beide Aspekte des „Landeshauptmannes“ als Institution des Bundes- und Landesverfassungsrechts in gleicher Weise zu entfalten. Die Methode der Untersuchung ist komplex: In einer kurzen historischen Analyse wird die Entwicklung und aktuelle politische Bedeutung der Institution dargestellt; „strukturelle Prinzipien“ sollen den systematischen Ansatzpunkt der verfassungsrechtlichen Analyse liefern; in 12 Abschnitten des Hauptteiles der Arbeit werden die bundes- und landesverfassungsrechtlichen Organisationsmerkmale und Funktionen des LH mit rechtsdogmatischen Erkenntnisweisen analysiert. Die erwähnten Hauptteile der Untersuchung sind von unterschiedlichem inneren und äußeren Gewicht: Der historisch-politische Teil und die strukturelle Analyse sind schmal und nicht besonders tiefgreifend; der rechtsdogmatische Hauptteil dagegen überaus gründlich, in sorgfältiger und kritischer Auseinandersetzung mit Judikatur und allen einschlägigen Vorstudien gearbeitet.