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Inländische Gerichtsbarkeit bei Gerichtsstand der Widerklage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 58 Heft 1 v. 1.1.1989

JN § 96

Der Gerichtsstand der Widerklage indiziert die inländische Gerichtsbarkeit auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen den beiden Klagsansprüchen über das in § 96 JN geforderte Ausmaß, wonach ein bloß wirtschaftlicher Zusammenhang genügt, nicht hinausgeht.

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