Die in § 6 Abs 1 AHG normierte Ablaufshemmung gilt nicht nur für die dreijährige, sondern auch für die zehnjährige Verjährungsfrist.
OGH, 19.01.1988, 1 Ob 16/88
OLG Wien, 18.01.1988, 14 R 257/87
Die in § 6 Abs 1 AHG normierte Ablaufshemmung gilt nicht nur für die dreijährige, sondern auch für die zehnjährige Verjährungsfrist.
OGH, 19.01.1988, 1 Ob 16/88
OLG Wien, 18.01.1988, 14 R 257/87