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§ 6 Abs 1 AHG: Ablaufshemmung der Verjährung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 45 Heft 1 v. 1.1.1989

Die in § 6 Abs 1 AHG normierte Ablaufshemmung gilt nicht nur für die dreijährige, sondern auch für die zehnjährige Verjährungsfrist.

OGH, 19.01.1988, 1 Ob 16/88

OLG Wien, 18.01.1988, 14 R 257/87

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