StGG Art 17a, AusländerbeschäftigungsG (AuslBG) § 3 Abs 4, AusländerbeschäftigungsG (AuslBG) § 4 Abs 1
Träger der durch Art 17 a StGG eingeräumten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte kann auch ein Ausländer sein.
StGG Art 17a, AusländerbeschäftigungsG (AuslBG) § 3 Abs 4, AusländerbeschäftigungsG (AuslBG) § 4 Abs 1
Träger der durch Art 17 a StGG eingeräumten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte kann auch ein Ausländer sein.