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Ersatz der durch einen Prozeßverlust gegen einen Dritten aufgelaufenen Prozeßkosten durch den Vertragspartner, weil er die aussichtslose Prozeßführung verschuldete

RechtsprechungOrdentliche GerichteBettina KnötzlJBl 1989, 789 Heft 12 v. 1.12.1989

§§ 1295 ff

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