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Wissens- und Willenserklärungen bei Vertragsübernahme/Annahme von Mietzinszahlungen als Anerkenntnis der Hauptmieterstellung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 782 Heft 12 v. 1.12.1989

ABGB § 863, ABGB § 869, ABGB § 366

Dissens liegt vor, wenn der Oblat die mehrdeutige Offerte in einem anderen Sinn auslegt, als der Antragsteller ihr beigemessen hat.

Die Wissenserklärung über eine nur scheinbar erfolgte Vertragsübernahme vermag für sich alleine keine Wirkungen hervorzurufen.

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