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Sorgfaltspflichten bei Querung einer Schipiste

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 725 Heft 11 v. 1.11.1989

§§ 1295 ff

Zur Sorgfaltspflicht eines die Piste querenden Schifahrers. Dieser ist nur bis zu einer relativ geringfügigen Winkelabweichung von der Pistenquerachse auch zur Beobachtung des hangaufwärts gelegenen Pistenbereiches verpflichtet.

OGH, 24.05.1989, 3 Ob 542/89

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