§§ 1295 ff
Zur Sorgfaltspflicht eines die Piste querenden Schifahrers. Dieser ist nur bis zu einer relativ geringfügigen Winkelabweichung von der Pistenquerachse auch zur Beobachtung des hangaufwärts gelegenen Pistenbereiches verpflichtet.
OGH, 24.05.1989, 3 Ob 542/89