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Vorbehaltlose Löschungsverpflichtung und bedingte Pfandrechtseintragung

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans HoyerJBl 1989, 659 Heft 10 v. 1.10.1989

GBG § 20 lit b, GBG § 59, GBG § 119, GBG § 120, ABGB § 469a

Die Anmerkung der vorbehaltlosen Löschungsverpflichtung nach § 469 a ABGB ist auch zugunsten von Dienstbarkeitsberechtigten zulässig und wirksam.

Die Anmerkung verhindert dem Berechtigten gegenüber die Verfügung über die betroffenen Pfandränge. § 469 a ABGB bezieht sich nicht nur auf die in § 469 ABGB geregelte Form des Verfügungsrechts, sondern auf alle Formen seiner Ausübung, daher auch auf die bedingte Pfandrechtseintragung des § 59 GBG.

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