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Anspruchsverlust durch stillschweigenden Verzicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 649 Heft 10 v. 1.10.1989

ABGB § 863, ABGB § 1042

Der Tatbestand einer „Verwirkung“ eines Rechtes durch Zeitablauf ist dem österr Recht fremd.

Bei der Beurteilung der Frage, ob seitens des Nichtvaters, der Unterhalt geleistet hat, ein stillschweigender Verzicht auf Ersatz dieser irrtümlich erbrachten Leistungen gegenüber dem wahren Vater vorliegt, ist nur der seit der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft verstrichene Zeitraum zu berücksichtigen. Das Nichtgeltendmachen des Ersatzanspruches durch drei Jahre wird im allgemeinen zur Annahme eines konkludenten Verzichts noch nicht ausreichen.

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