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§ 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 und § 10 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 583 Heft 9 v. 1.9.1988

MRG § 27 Abs 1 Z 1, MRG § 27 Abs 3, MRG § 10

Vereinbarungen über den Wertersatz von Investitionen und Einrichtungsgegenständen zwischen Vor- und Nachmieter sind in ihrer Wirksamkeit durch § 10 MRG nicht beschränkt. Sie stellen daher im Rahmen des im Zeitpunkt der Überlassung des Mietobjekts noch vorhandenen Wertes der Investitionen bzw Wiederbeschaffungswertes der Einrichtungsgegenstände keine „verbotenen Vereinbarungen“ iSd § 27 Abs 1 Z 1 MRG dar.

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