I. Einleitung
Die Grundproblematik ist einfach zu schildern: Aufgrund eines vermeintlich gültigen, in Wahrheit aber nichtigen oder später angefochtenen oder aufgehobenen Vertrages werden Leistung und Gegenleistung ausgetauscht. IdR steht einer Sachleistung eine Geldleistung gegenüber. Möglich ist natürlich auch, daß zwar die Sachleistung erbracht wird, die Geldleistung aber noch nicht oder nur teilweise erfolgt. Die Sachleistung geht nun beim Empfänger 2) unter oder wird zumindest in ihrem Wert gemindert. Wegen ursprünglicher oder nachträglicher Rechtsgrundlosigkeit fordert der Sachempfänger die von ihm erbrachte Geldleistung (den Kaufpreis) zur Gänze zurück, kann aber selbst die erhaltene Sachleistung überhaupt nicht oder nur teilweise zurückstellen. Es ist evident, daß es um die Frage geht, wer das Risiko bzw die Gefahr des Untergangs bzw der Beschädigung der Sache trägt. Die Ursachen des Untergangs können verschiedenartig sein: