ABGB § 918, ABGB § 919, ABGB § 920, ABGB § 928
Kommt ein Liegenschaftsveräußerer seiner Verpflichtung zur Lastenfreistellung nicht nach, dann ist der Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, daß der Liegenschaftserwerber seiner
Seite 445