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§§ 918 ff und 928 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 445 Heft 7 v. 1.7.1988

ABGB § 918, ABGB § 919, ABGB § 920, ABGB § 928

Kommt ein Liegenschaftsveräußerer seiner Verpflichtung zur Lastenfreistellung nicht nach, dann ist der Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, daß der Liegenschaftserwerber seiner

Seite 445


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