vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 7 Abs 1 B-VG; § 40 a PensionsG

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1988, 442 Heft 7 v. 1.7.1988

B-VG Art 7 Abs 1, PensionsG § 40a

Keine Verfassungsvorschrift gewährleistet den Schutz wohlerworbener Rechte. Die Aufhebung oder Abänderung von Rechten, die der Gesetzgeber zunächst eingeräumt hat, muß sachlich begründbar sein um nicht dem Gleichheitssatz zu widersprechen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!