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§ 175 ASVG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 399 Heft 6 v. 1.6.1988

ASVG § 175

Bei Beurteilung der Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung kommt es darauf an, ob das Unfallereignis eine wesentlich mitwirkende Bedingung für die Schädigung gewesen ist oder ob eine krankhafte Veranlagung alleinige oder überragende Ursache war (Äquivalenztheorie in der eingeschränkten Form der „Theorie der wesentlichen Bedingung“).

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