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§ 42 Abs 1, § 43 Abs 1 und § 99 JN; § 261 Abs 6 und § 482 Abs 2 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter BöhmJBl 1988, 386 Heft 6 v. 1.6.1988

JN § 42 Abs 1, JN § 43 Abs 1, JN § 99, ZPO § 261 Abs 6, ZPO § 482 Abs 2

Die inländische Gerichtsbarkeit ist vor der Zuständigkeit zu prüfen.

Inländisches Vermögen des Beklagten ist eine für die Anknüpfung der inländischen Gerichtsbarkeit in vermögensrechtlichen

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