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§§ 97, 796 und 974 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 237 Heft 4 v. 1.4.1988

ABGB § 97, ABGB § 796, ABGB § 974

Der überlebende Ehegatte hat zwar gegen den neuen Eigentümer der vormaligen Ehewohnung kein Recht auf deren Weiterbenützung, ist aber zur Räumung nur auf Verlangen des Eigentümers verpflichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht auch kein Anspruch auf ein Benützungsentgelt.

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