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§ 46 NÖ-GVBG; § 2 PrivatschulG; Art 14 B-VG; Art 17 Abs 2 StGG; §§ 228 und 226 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 192 Heft 3 v. 1.3.1988

NÖ-GVBG § 46, PrivatschulG § 2, B-VG Art 14, StGG Art 17 Abs 2, ZPO § 228, ZPO § 226

Der Begriff „private Unterrichtsanstalt“ in § 46 NÖ-GVBG ist dem Begriff „Privatschule“ iS des § 2 PrivSchG gleichzuhalten.

Eine städtische Musikschule ist eine „Privatschule“ iS des § 2 PrivSchG, da sie idR nicht nur der Unterweisung in bloßen Fertigkeiten dient, sondern auch sehr wesentliche pädagogische und volkserzieherische Ziele verfolgt.

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