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§ 6 Abs 1 HVG; § 863 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 180 Heft 3 v. 1.3.1988

HVG § 6 Abs 1, ABGB § 863

Der Makler wird verdienstlich, wenn bei Wegdenken seiner Vermittlungstätigkeit der Geschäftsabschluß entfiele. Verdienstlichkeit der Vermittlung liegt daher vor, wenn der Käufer die Abschlußgelegenheit vom Verkäufer selbst erfahren hat, die Vertragsverhandlungen zunächst scheiterten und der Vertragschluß erst einige Zeit später infolge der Vermittlung des Maklers erfolgte.

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