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Zum Einwand der Scheingesellschaft – Bemerkungen zu OGH JBl 1988, 49

KorrespondenzRA Dr. Friedrich PrunbauerJBl 1988, 134 Heft 2 v. 1.2.1988

Der OGH hat in den JBl 1988, 49 im Ergebnis den Vergütungsanspruch des Komplementärs einer eingetragenen Scheinges verneint, weil dieser wußte, daß die aufschiebende Bedingung, unter der der Ges-Vertrag stand, nicht eingetreten war.

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