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§ 1 Abs 1 lit b, §§ 2 und 8 KautionsschutzG; § 1440, 2. Satz und § 879 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 128 Heft 2 v. 1.2.1988

KautionsschutzG § 1 Abs 1 lit b, KautionsschutzG § 2, KautionsschutzG § 8, ABGB § 1440, ABGB § 879

Ein Vertrag, mit dem entgegen der erstgenannten Gesetzesstelle eine Kaution bestellt wird, ist nichtig. Gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution kann gem § 1440, 2. Satz ABGB nicht kompensiert werden.

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