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§ 1 Abs 1 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 109 Heft 2 v. 1.2.1988

MRG § 1 Abs 1

Ein Teil eines Geschäftsraumes ohne bauliche Abgrenzung (hier: Abgrenzung bloß durch einen Vorhang) ist keine Geschäftsräumlichkeit iS der lex cit.

OGH, 01.09.1987, 5 Ob 67/87

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