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Zum „Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die zivilrechtlichen Folgen der künstlichen Fortpflanzung geregelt werden“

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Walter SelbJBl 1988, 69 Heft 2 v. 1.2.1988

Einleitung

Es kennzeichnet den guten Gesetzgeber, daß er den Menschen mit allen seinen Problemen und möglichen Verhaltensweisen kennt, daß er über das rechtspolitische Ziel seiner Gesetze Klarheit hat und daß er über genügend juristisch-handwerkliches Können verfügt, um sein Ziel durch leicht verständliche Anordnungen zu erreichen. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf, mit dem die zivilrechtlichen Folgen der künstlichen Fortpflanzung geregelt werden sollen, mangelt es in allen diesen Bereichen. Die folgende Kritik wird das im einzelnen zeigen. Darüberhinaus soll auch das rechtspolitische Ziel selbst, wo es einmal deutlich genug hervortritt, nicht von der Kritik ausgenommen sein. Die Neuregelung erscheint als Änderung des ABGB. Die Besprechung folgt den zusammengehörigen Paragraphen des Entwurfs.

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