HGB § 5, HGB § 15, HGB § 119, HGB § 123
Ein von allen Gesellschaftern unterzeichneter Kommanditgesellschaftsvertrag kann unter einer vor, bei oder nach der Vertragsunterfertigung mündlich, allenfalls auch konkludent vereinbarten aufschiebenden Bedingung stehen, auch wenn laut schriftlichem Gesellschaftsvertrag Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen.