vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 5, 15, 119 und 123 HGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 49 Heft 1 v. 1.1.1988

HGB § 5, HGB § 15, HGB § 119, HGB § 123

Ein von allen Gesellschaftern unterzeichneter Kommanditgesellschaftsvertrag kann unter einer vor, bei oder nach der Vertragsunterfertigung mündlich, allenfalls auch konkludent vereinbarten aufschiebenden Bedingung stehen, auch wenn laut schriftlichem Gesellschaftsvertrag Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!