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Art 57 Abs 1 B-VG; § 1330 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 43 Heft 1 v. 1.1.1988

B-VG Art 57 Abs 1, ABGB § 1330

Die berufliche Immunität eines Abgeordneten steht einer Klage nach § 1330 ABGB nicht entgegen.

OLG Wien, 17.07.1987, 15 R 159/87

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