Probleme des Vertragsschlusses gehören im Studienbetrieb zum Anfängerpensum; freilich wäre es eine gewaltige Fehleinschätzung, wenn man das auf besondere Einfachheit zurückführen wollte. Vielmehr dürfte gerade die Komplexität der Materie bei gleichzeitiger Überschaubarkeit des Normenbestandes dazu verführen, Anfänger mit diesem Kapitel der Privatrechtsordnung in spezifisch juristische Denk- und Argumentationsweisen einzuführen.