StGB § 169 Abs 1, StGB § 169 Abs 2
Für das Kriterium der „fremden“ bzw „eigenen“ Sache ist ausschließlich der juristische Eigentumsbegriff, nicht aber der des wirtschaftlichen Vermögens entscheidend.
OGH, 07.04.1988, 13 Os 149/87
StGB § 169 Abs 1, StGB § 169 Abs 2
Für das Kriterium der „fremden“ bzw „eigenen“ Sache ist ausschließlich der juristische Eigentumsbegriff, nicht aber der des wirtschaftlichen Vermögens entscheidend.
OGH, 07.04.1988, 13 Os 149/87