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§ 169 Abs 1 und Abs 2 StGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 799 Heft 12 v. 1.12.1988

StGB § 169 Abs 1, StGB § 169 Abs 2

Für das Kriterium der „fremden“ bzw „eigenen“ Sache ist ausschließlich der juristische Eigentumsbegriff, nicht aber der des wirtschaftlichen Vermögens entscheidend.

OGH, 07.04.1988, 13 Os 149/87

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