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§§ 249 ff EO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 797 Heft 12 v. 1.12.1988

EO § 249, EO § 250, EO § 251

Die Pfändung eines bescheidmäßig zuerkannten Subventionsanspruchs ist zulässig. Dem steht nicht entgegen, daß der Subventionsempfänger möglicherweise ein „subventionsgerechtes Verhalten“ schuldet und der Subventionsanspruch mit Bewirkung dieser Gegenleistung bedingt ist.

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