EO § 249, EO § 250, EO § 251
Die Pfändung eines bescheidmäßig zuerkannten Subventionsanspruchs ist zulässig. Dem steht nicht entgegen, daß der Subventionsempfänger möglicherweise ein „subventionsgerechtes Verhalten“ schuldet und der Subventionsanspruch mit Bewirkung dieser Gegenleistung bedingt ist.