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§ 871, 2. Fall ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 783 Heft 12 v. 1.12.1988

ABGB § 871

Zur Frage, ob die Irrtumsanfechtung auch zulässig ist, wenn dem Gegner der Irrtum „offenbar auffallen mußte“, diesem aber dabei eine geringere Fahrlässigkeit zur Last fällt als dem Irrenden selbst bei Herbeiführung seines Irrtums. Zum Erklärungs- und Kalkulationsirrtum.

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