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§ 182 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 730 Heft 11 v. 1.11.1988

ZPO § 182

Das Gericht ist nicht verpflichtet, den Kläger anzuleiten, ein nach den getroffenen Feststellungen abzuweisendes Klagebegehren durch Klagsänderung dahin abzuändern, daß die rechtlichen Voraussetzungen für seine Stattgebung gegeben sind.

OGH, 28.04.1988, 7 Ob 519/88

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