ZPO § 182
Das Gericht ist nicht verpflichtet, den Kläger anzuleiten, ein nach den getroffenen Feststellungen abzuweisendes Klagebegehren durch Klagsänderung dahin abzuändern, daß die rechtlichen Voraussetzungen für seine Stattgebung gegeben sind.
OGH, 28.04.1988, 7 Ob 519/88