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§§ 1293 ff ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 649 Heft 10 v. 1.10.1988

ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295

Der Schädiger hat für vom schädigenden Ereignis herbeigeführte neurotische Fehlhaltungen des Geschädigten auch dann einzustehen, wenn sie durch eine konstitutionelle psychische Labilität mitverursacht sind.

OGH, 27.04.1988, 2 Ob 35/88

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