vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 981 und 1090 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 320 Heft 9 und 10 v. 1.5.1987

ABGB § 981, ABGB § 1090

Die Einräumung eines Gebrauchsrechts gegen Übernahme der dem Eigentümer auch ohne Gebrauchsüberlassung erwachsenden Kosten (zB Grundsteuer) ist Miete. Leihe liegt aber vor, wenn diese Kosten gegenüber dem Wert des Gebrauches praktisch nicht ins Gewicht fallen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!