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§§ 146, 147 Abs 3 und § 148 StGB; §§ 43 und 45 WeinG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 261 Heft 7 und 8 v. 1.4.1987

StGB § 146, StGB § 147 Abs 3, StGB § 148, WeinG § 43, WeinG § 45

Durch den Zusatz von Diäthylenglykol zu verkauftem Wein erhält der Käufer für den von ihm bezahlten Kaufpreis keine vermögenswerte Gegenleistung; das Entgelt ist daher dem betrügerischen Verkäufer zur Gänze und nicht nur mit einem Teilbetrag strafrechtlich als Schaden anzulasten.

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