ABGB § 1017, ABGB § 863 Abs 2
Zur Offenlegung des Vertretungsverhältnisses beim Abschluß von „Musikerverträgen“, die vom Kapellmeister mit den Musikern im Namen des Unternehmens, das die Kapelle engagieren will, geschlossen werden.
OGH, 01.07.1986, 14 Ob 103/86