vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 1396, 1394 und 1358 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 183 Heft 5 und 6 v. 1.3.1987

ABGB § 1396, ABGB § 1394, ABGB § 1358

Leistet ein Schuldner (beträchtliche) Zahlungen an den Zessionar, ohne sich dabei auf ein bestehendes Zessionsverbot zu berufen, oder deshalb Vorbehalte für künftige Verantwortung geltend zu machen, so ist dies als schlüssiger Verzicht auf Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Zession zu werten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!