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§ 17 Abs 2 und 3 und § 26 Abs 1 Z 4 lit a WEG; § 1012 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 176 Heft 5 und 6 v. 1.3.1987

WEG § 17 Abs 2, WEG § 17 Abs 3, WEG § 26 Abs 1 Z 4 lit a, ABGB § 1012

Die in § 17 Abs 2 Z 1 WEG normierte Rechnungslegungspflicht des Gebäudeverwalters richtet sich zwingend auf das jeweils vorangegangene „Kalenderjahr“. Eine den praktischen Bedürfnissen besser entsprechende Festsetzung des Verrechnungsjahres (zB nach der Heizperiode) ist unzulässig.

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