vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 DHG; § 1438 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter BydlinskiJBl 1987, 127 Heft 3 und 4 v. 1.2.1987

DHG § 6, ABGB § 1438

Die erstgenannte Bestimmung normiert eine Präklusivfrist. Nach Eintritt der Präklusion kann mit einer nach dieser Vorschrift erloschenen Forderung auch dann nicht mehr aufgerechnet werden, wenn die beiden Forderungen einander vor Fristablauf aufrechenbar gegenübergestanden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!