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§ 601 ABGB; § 482 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 111 Heft 3 und 4 v. 1.2.1987

ABGB § 601, ZPO § 482

Im Erbrechtsstreit ist der Formmangel einer letztwilligen Verfügung nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Die erstmalige Geltendmachung eines Formmangels in der Berufung ist daher als unzulässige Neuerung unbeachtlich.

OGH, 09.10.1986, 6 Ob 602/86

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