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§ 26 Z 2 AngG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 63 Heft 1 und 2 v. 1.1.1987

AngG § 26 Z 2

Einmaliger Verzug mit der Auszahlung der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung von 3,5% des letzten Bruttobetrages, wobei dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, daß die Erhöhung mit dem nächsten Monatsgehalt nachgezahlt werde, ist kein Grund zum vorzeitigen Austritt.

OGH, 13.05.1986, 4 Ob 60/85 *)*)Entscheidungen des OGH in Arbeitsrechtssachen, die noch aufgrund der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des ASGG gefällt wurden, sind mit *) nach der Aktenzahl ausgewiesen.

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