AngG § 26 Z 2
Einmaliger Verzug mit der Auszahlung der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung von 3,5% des letzten Bruttobetrages, wobei dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, daß die Erhöhung mit dem nächsten Monatsgehalt nachgezahlt werde, ist kein Grund zum vorzeitigen Austritt.
OGH, 13.05.1986, 4 Ob 60/85 *)