KO § 27, KO § 28, KO § 29, KO § 79, KO § 169
Nach rechtskräftiger Konkursaufhebung kann ein Anfechtungsprozeß in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs betraut worden ist.
OGH, 14.01.1987, 3 Ob 613/86