ABGB § 1167, ABGB § 1168a, ABGB § 933
Für die Qualifikation als Werkvertrag (im Gegensatz zum Kaufvertrag) kommt es ausschließlich darauf an, ob sich die Leistung an den individuellen Bedürfnissen des Bestellers orientiert; ob der Wert des Materials den der Arbeit überwiegt oder nicht, ist unerheblich. Daher ist auch der Vertrag über die Lieferung und Montage einer gebrauchten Tanzfläche Werkvertrag, wenn die Montage