vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 1167, 1168 a und 933 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 662 Heft 19 und 20 v. 1.10.1987

ABGB § 1167, ABGB § 1168a, ABGB § 933

Für die Qualifikation als Werkvertrag (im Gegensatz zum Kaufvertrag) kommt es ausschließlich darauf an, ob sich die Leistung an den individuellen Bedürfnissen des Bestellers orientiert; ob der Wert des Materials den der Arbeit überwiegt oder nicht, ist unerheblich. Daher ist auch der Vertrag über die Lieferung und Montage einer gebrauchten Tanzfläche Werkvertrag, wenn die Montage

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!